Elterninfo vom 09.04.2021 Selbsttests

Was ist die Situation?

In den aktuellen Informationen des Schulministeriums wird erläutert, dass eine Voraussetzung des Präsenzunterrichts das regelmäßige Testen sein wird. Daher wird es ab der kommenden Woche „eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“
„Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch vorzubereiten. […]“ (Schulmail vom 8. April 2021)

In diesem Sinne nutzen wir die nächste Woche zur Vorbereitung der Testdurchführung. Ab Dienstag werden alle Schülerinnen und Schüler, die an der  Notbetreuung teilnehmen, getestet. Sie können sich darauf verlassen, dass wir diese Situation pädagogisch und behutsam gestalten.

Welches Testverfahren wird verwendet?

Das uns vorliegende Testverfahren können Sie sich hier anschauen. https://www.youtube.com/watch?v=bBlPHHo1hDA

Aber mein Kind ist gerade getestet worden…

Sollte Ihr Kind aktuell getestet sein (per Bürgertest), so geben Sie Ihrem Kind bitte eine entsprechende  Bescheinigung mit.

Was passiert, wenn mein Kind positiv ist?

Im Falle eines positiven Testergebnisses werden wir Sie umgehend bitten, Ihr Kind abzuholen. Bis zur Abholung wird sich Ihr Kind in einem separaten Raum aufhalten, in dem es betreut wird. Bitte rufen Sie zur Abholung kurz im Schulbüro an. Ihr Kind wird dann aus der Schule begleitet. Wir müssen Sie dann bitten, bei Ihrem Hausarzt/Kinderarzt einen PCR-Test zur Absicherung des Ergebnisses zu machen.

Was passiert, wenn sich mein Kind nicht testen lassen möchte?

Entsprechend der Vorgaben des Schulministeriums besteht eine grundsätzliche Testpflicht. Der entsprechend werden wir Sie benachrichtigen und Sie bitten, Ihr Kind abzuholen. An der Notbetreuung kann es nach erfolgter Testung wieder teilnehmen. Sollten wir den Wechselunterricht wieder aufnehmen, so werden wir genauso verfahren müssen.

Vor den Ferien habe ich schon eine Widerspruchserklärung ausgefüllt? Muss mein Kind dann getestet werden?

Die Widerspruchserklärung hat sich auf die freiwillige Testung bezogen. Da es sich jetzt um eine grundsätzliche Testpflicht handelt, entbindet die Erklärung nun nicht mehr von der Testung.

Die beschriebene Situation ist für uns alle neu, wieder einmal…sollten Fragen offengeblieben sein, so rufen Sie doch bitte im Schulbüro an.

Viele herzliche Grüße,

das Schulleitungsteam der GS Dünne

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