Liebe Eltern!
Das Schulministerium des Landes NRW verdeutlicht in einer aktuellen Schulmail: „Schulen sind auch im neuen Schuljahr nach § 3 Absatz 4 der Coronabetreuungsverordnung verpflichtet, den Zugang zum Unterricht bei nicht immunisierten Schülerinnen und Schülern von der Testung abhängig zu machen. Dabei werden die regelmäßigen Testungen und Testzyklen wie im letzten Schuljahr beibehalten. Sollte Ihr Kind am Tag der Pool-Testung krank sein, brauchen wir von ihm/ihr am Tag des Wiedererscheinens einen Corona-Test. Diesen kann Ihr Kind per Schnelltest in der Schule machen. Alternativ besteht für sie die Möglichkeit, Ihr Kind im Testzentrum testen zu lassen und uns die entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Nach einem positiven Pool-Befund in der Klasse Ihres Kindes, darf Ihr Kind erst wieder die Schule betreten bzw. am Unterricht teilnehmen, wenn sie/er einen negativen PCR-Test vorlegt. In dem Moment, indem Sie mit Ihrem Kind das Röhrchen-Teststäbchen (PCR!) zuhause benutzen und in der Schule abgegeben, erhalten Sie spätestens am nächsten Tag ein PCR-Ergebnis. Ist dieses negativ, kann Ihr Kind wieder zur Schule kommen. Sollte Ihr Kind jedoch nicht an der Lolli-Testung in der Schule teilgenommen haben (und einen Test vom Testzentrum vorgelegt haben), muss es ebenso einen PCR-Test vorlegen. Wir bitten dies schon jetzt zu berücksichtigen. Noch eine Bitte: Überprüfen Sie, ob Sie die Registrierung/Anmeldung Ihres Kindes (Röhrchen+Anleitung durch Klassenlehrerin erhalten) vollständig und bis zum Ende richtig durchgeführt haben.
Viele Grüße, Ihr Schulleitungsteam der GS Dünne