Schutzkonzept
Aktiver Schutz für Jeden - groß und klein- unserer Schule
Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) sieht seit 2012 vor, dass Schulen bei Verdacht auf Gefährdung oder Beeinträchtigung des Kindeswohls das Jugendamt und andere Stellen einbeziehen soll. Umfassender Kinderschutz in der Schule braucht das Engagement und die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten: der Lehrkräfte, der pädagogischen Fachkräfte sowie der Vertreter der Jugendämter. Aus diesem Grund wollen wir mit einem Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt der schulischen Verantwortung für den Kinderschutz, der sich aus dem Erziehungsauftrag der Schulen ergibt, gerecht werden.
Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort wird und Schülerinnen und Schüler hier keine sexuelle Gewalt oder Kindeswohlgefährdungen durch Erwachsene oder andere Schüler oder Schülerinnen erleben. Zum anderen wollen wir ein Kompetenzort sein, an dem Kinder und Jugendliche, die innerhalb oder außerhalb der Schule von sexueller Gewalt und Kindeswohlgefährdungen bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden, um die Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können.
Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl von Mädchen und Jungen über alle Altersgruppen hinweg zum Opfer von sexualisierter Gewalt wird und die meisten von ihnen auch Schülerinnen und Schüler sind, sind wir uns als Schule unserer besonderen Verantwortung für Prävention und Intervention bewusst.