Grundschule Dünne
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“LEHRERINNEN. UND LEHRER BEFINDEN SICH HÄUFIG IN EINEM ZIELKONFLIKT ZWISCHEN EINER VERANTWORTLICHEN PÄDAGOGISCHEN GRENZSETZUNG, DIE SINNVOLLE SCHRITTE IN DER PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG DES SCHÜLERS BZW. DER SCHÜLERIN ERMÖGLICHT UND EINER GEFAHRENABWEHR ZUR VERMEIDUNG Z-B. VON SELBST- UND FREMDVERLETZUNGEN.”

 

koerper2.1 Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung sind grundsätzlich nicht erlaubt.

2.2 Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.B. Pflege, Erste Hilfe, Trost oder zum Schutz erlaubt.

2.3 Im Sportunterricht sind Hilfestellungen/Sicherungen als eindeutige Hilfestellung zu gestalten. Die Regeln für die Hilfestellungen werden zuvor mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und von allen Beteiligten eingehalten.

2.4 Im Sportunterricht sind Hilfestellungen / Sicherungen als eindeutige Hilfestellung zu gestalten.

Die Zustimmung der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.

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