3.1 Schülerinnen und Schüler werden mit ihrem Vornamen und nicht mit Kosenamen angesprochen. Spitznamen sind nur auf Wunsch des Schülers/der Schülerin erlaubt.
3.2 In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter den Schülerinnen und Schülern.
3.3 Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und der Zielgruppe und deren Bedürfnissen angepasst sein.
3.4 Bei Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen.