5.1 Gemeinsames Umkleiden, gemeinsame Körperpflege mit Schülerinnen und Schülern, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt.
5.2 Die Umkleidekabinen sind nur nach vorheriger Ankündigung zu betreten. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Balance zwischen Aufsichtspflicht und Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler gegeben ist (Siehe 3.4).
5.2.2 In Absprache mit den Eltern und unter Berücksichtigung des jeweiligen Förderplans sind Ausnahmen zu ermöglichen.
5.2 Der persönliche Besitz der Schülerinnen und Schülern gilt als deren Privatsphäre, die zu achten ist